Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck ab dem 06. November 2007
Im Handgepäck dürfen nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mitgeführt werden,
die maximal 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Die Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren
1 Liter-Plastikbeutel transportiert werden
Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben genannten Maßgaben
entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle Flüssigkeiten, die nicht dringend während des Fluges
benötigt werden, in Ihr Gepäck zu geben, das Sie einchecken.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung),die während des Fluges
an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung, müssen aber an der
Sicherheitskontrolle ebenfalls vorgelegt und durchleuchtet werden.
Welche Produkte sind vor der Mitnahmebeschränkung betroffen?
Flüssigkeiten wie Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirups
Kosmetika
Parfums
Gels, einschließlich Haar- und Duschgels
Pasten, einschließlich Zahnpasta
Sprays
Mascara
Cremes, Lotionen und Öle
Inhalte von Druckbehältern, wie Rasiercreme, Schäume und Deodorants
Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen
andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung



